Anwalts- und Notarkanzlei Keller

 

Willkommen auf der Homepage unserer Kanzlei 

Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Auf unserer Internetseite möchten wir Ihnen einen Überblick über unsere Kanzlei, unsere Tätigkeitsfelder und unsere Philosophie geben. Unter dem Menüpunkt Aktuelles halten wir Sie zudem über interessante Fälle und Rechtsfragen auf dem Laufenden.

Unsere Kanzleiräume befinden sich in zentraler Lage in Obernkirchen – direkt am Gewerbe- und Einkaufszentrum „Rösertor“. Parkmöglichkeiten stehen Ihnen bequem unmittelbar vor dem Gebäude zur Verfügung. Durch die Nähe zu den Städten Bückeburg, Rinteln und Stadthagen mit den dortigen Amtsgerichten sowie dem Landgericht Bückeburg sind wir bestens vernetzt.

Kompetent, engagiert und nah an unseren Mandanten
Unser Ziel ist es, Ihnen eine verlässliche und vertrauensvolle rechtliche Begleitung zu bieten. Weiterbildung und regelmäßige Schulungen sind für uns selbstverständlich, damit wir Sie stets auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung beraten können. Wir legen großen Wert darauf, für Sie schnelle und praktikable Lösungen zu finden – oft schon durch Verhandlungsgeschick und Beratung, ohne dass ein Prozess notwendig wird. Sollte dennoch ein Gerichtsverfahren erforderlich sein, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.

Regional verwurzelt – überregional tätig
Wir sind für unsere Mandanten regelmäßig an den Gerichten in Bückeburg, Stadthagen, Rinteln, Minden, Hameln, Bielefeld, Hannover und Celle tätig. Darüber hinaus können wir Sie deutschlandweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Arbeitsgerichten vertreten.

Notar
In seiner Funktion als Notar ist Herr Oliver Keller Träger eines öffentlichen Amts.  In dieser Funktion vertritt er nicht die Interessen einer Partei, sondern er hat im Sinne aller Beteiligten eine rechtlich korrekte, sichere und ausgewogene Lösung zu entwickeln. Der Gesetzgeber hat für bestimmte Rechtsgeschäfte festgelegt, dass diese zur Wirksamkeit notariell beurkundet werden müssen oder die Unterschriften der Beteiligten zu beglaubigen sind. Dies sind Rechtsgeschäfte von besonderer Bedeutung für die Beteiligten wie z. B.:

  • Grundstückskaufvertrag
  • Grundstücksübertragung (z.B. Schenkung)
  • Testamente/Erbverträge
  • Teilungserklärungen
  • Hypotheken/Grundschulden
  • Eheverträge
  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG etc.)
  • Satzungsänderungen von Kapitalgesellschaften oder Abtretungen von Gesellschaftsanteilen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Gerne stehen wir Ihnen persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, nutzen Sie unseren Jupus- Chat, um uns Ihr Anliegen direkt zu schildern – oder Sie reservieren gleich über die Online-Terminvergabe Ihren Wunschtermin.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie kompetent zu begleiten.


Bitte Berücksichtigen Sie unsere geänderten Öffnungszeiten während der Sommerferien in dem Zeitraum 13.07. - 31.07.2026. In diesem Zeitraum können Sie uns wie folgt telefonisch erreichen:

Mon., Dien. und Don. von 15:00 - 17:00 Uhr   -Termine finden nach Vereinbarung statt.-

Vom 3.7. - 7.7.2026 bleibt die Kanzlei urlaubsbedingt geschlossen.



 

 

Hier Termin vereinbaren und Anfahrt!



Empfehlen Sie uns weiter:

Facebook ShareGoogle BookmarksLinkedInmeinVZMyspaceTumblrTwitterXING




oder besuchen Sie uns auf facebook.

E-Mail
Anruf
Karte
Infos